Mitglieder-Werbeaktion Sommergewinnspiel 2025

Das Gewinnspiel ist beendet – vielen Dank fürs Mitmachen!

Gruppe von Beschäftigten

9. Juli 2025 9. Juli 2025


Unser Gewinnspiel ist nun offiziell beendet. Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das große Interesse!

Die Gewinner wurden per Zufallsverfahren ermittelt und bereits per E-Mail benachrichtigt.

Folgende Personen dürfen sich über einen Gewinn freuen:

Frank K., Dillinger
Holger S., Dillinger
Michael S., Dillinger
Gregor S., Ford
Leyla K., Ford
Fabrice H., Ford
Giuseppe M., Kleinbetriebe
Maurice K., Nedschroef Beckingen
Bianca S., Nedschroef Fraulautern
Michael S., Rhenus LMS
Dirk H., Saarstahl
Markus F., Saarstahl
Steven W., Saarstahl
Dirk R., Schweißdraht Luisenthal
Benjamin M., Stahlwerk Bous
(Hinweis: Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir nur gekürzte Namen und die Betriebe.)

Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen viel Spaß im Europa-Park!

Frage:

Über sechs Millionen Menschen profitieren ab dem 1. Januar 2026 von einer Steigerung des Mindestlohns auf 13,60 Euro.
Diese Steigerung ist demnach wichtig für Millionen von Familien in Deutschland.
Aber wie sieht es mit tariflichen Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschlägen aus, gibt es das alles auch gesetzlich?

Antwort:

a) Weihnachtsgeld ist Pflicht und muss in allen Betrieben gezahlt werden.

b) Weihnachts- und Urlaubsgeld sind Pflicht muss in allen Betrieben gezahlt werden.

c) Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie weitere Zuschläge sind keine gesetzlich verpflichtenden Arbeitsbedingungen in Deutschland.

Schicke die Antwort mit Vor-, Nachnamen und Adresse per E-Mail an voelklingen(at)igmetall.de 
Betreff: Sommergewinnspiel


Einsendeschluss ist der 18. August 2025 
Teilnahmevoraussetzung: Mitglied der IG Metall

Der Gewinn gilt nur am 6. September 2025. Die Busanreise und -abreise ab Dillingen, Saarlouis oder Völklingen ist inklusive. Die Tagesverpflegung sowie Getränke müssen von Euch selbst übernommen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn gilt personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Die Gewinner werden von uns schriftlich benachrichtigt.